Kosten

Privat Versicherte, Beihilfeempfänger und Selbstzahler

  • Ich bin nun ausschließlich privatärztlich, d.h. für Privatversicherte und für Selbstzahler, tätig.
  • Private Krankenversicherungen und Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten einer Genetischen Beratung. Eine GKV- Überweisung (also Abrechnung mit der Gesetzlichen Krankenversicherung) ist damit nicht möglich.
    Es steht aber auch gesetzlich versicherten Patienten frei, medizinische Leistungen als Selbstzahler in Anspruch
    zu nehmen.
  • Das ärztliche Honorar ergibt sich auf Basis der sog. GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
  • Unter den Beratungsleistungen nimmt die humangenetische Beratung in der Gebührenordnung eine gewisse Sonderstellung ein.
  • Die Beratung selbst wird gemäß Ziffer 21 der GOÄ (1/2-stündlicher Abrechnungsmodus) abgerechnet.
  • Von der genetischen Beratung ist eine schriftliche Zusammenfassung und Darstellung (wissenschaftlich begründetes humangenetische Gutachten / Stellungnahme / Beratungsbrief) unter Berücksichtigung eines Familienstammbaums (mind. 3 Generationen) obligat. Das schriftliche Gutachten, welches Sie als Ratsuchende / Patienten erhalten, wird separat gem. Ziffer 85 GOÄ abgerechnet. Hinzu kommen gem. GOÄ die Schreibgebühr gem. Ziffer 95 GOÄ sowie – der Vollständigkeit halber erwähnt – gem. GOÄ Porto und ggf. Kopien.
  • Bei einem Aufwand, der dem durchschnittlichen Aufwand bei ähnlichen Krankheitsbildern entspricht, ergibt sich für die genannten Positionen bei Zugrundelegung des Abrechnungsfaktors 2,3 gem. GOÄ ein Gesamthonorar zwischen 230 und 500 Euro.
  • Das Gesamthonorar liegt bei einem Zeitaufwand von ca. 2 Stunden unter 250 Euro. Diese Zeit wird ausschließlich für den Ratsuchenden aufgewendet.
  • Komplexe Erkrankungsgeschehen, wie dies vielfach bei erblichen Erkrankungen der Fall ist, können auch eine Abrechnung mit einem erhöhten Abrechnungsfaktor (bis 3,5fach statt 2,3fach) rechtfertigen.
  • Möglicherweise ergibt sich nach Gespräch und Untersuchung die Indikation für eine weitere Genanalytik; in diesem Fall bleibt zu klären, wie diese Analyse in Auftrag gegeben werden kann (ggf. über GKV). In aller Regel läßt sich hierfür ein Modus finden.